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Barrierefreiheitserklärung

Die Bionorica SE ist bestrebt, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen, um allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsinformationen und digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen

Diese Erklärung stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen, die die digitale Barrierefreiheit verbindlich regeln:

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG verpflichtet öffentliche Stellen und Unternehmen, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Relevante Paragraphen sind:

  • § 1 BGG: Ziel des Gesetzes,
  • § 3 BGG: Benachteiligungsverbot,
  • § 4 BGG: Barrierefreiheit,
  • § 12a BGG: Barrierefreie Informationstechnik,
  • § 12b BGG: Barrierefreiheitserklärungen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik:

  • § 3 BITV 2.0: Anforderungen an Gestaltung und Zugänglichkeit,
  • § 4 BITV 2.0: Technische Anforderungen,
  • § 5 BITV 2.0: Prüf- und Rückmeldeverfahren,
  • § 6 BITV 2.0: Veröffentlichungspflichten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und verpflichtet Unternehmen zur Bereitstellung barrierefreier digitaler Dienstleistungen:

  • § 1 BFSG: Anwendungsbereich,
  • § 3 BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen,
  • § 4 BFSG: Unverhältnismäßige Belastung,
  • § 5 BFSG: Nachweise und Anforderungen,
  • § 6 BFSG: Überwachung und Durchsetzung.

Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)

Diese regeln die Rahmenbedingungen für digitale Dienste:

  • § 13 TMG: Informationspflichten,
  • § 25 TTDSG: Schutz der Privatsphäre und Zugang für assistive Technologien.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Level AA)

Diese internationalen Standards definieren Anforderungen für:

  • Wahrnehmbarkeit,
  • Bedienbarkeit,
  • Verständlichkeit,
  • Robustheit digitaler Inhalte und Strukturen.

Richtlinie (EU) 2016/2102 und Richtlinie (EU) 2019/882

Diese verpflichten zur barrierefreien Gestaltung und deklaratorischen Veröffentlichung von Barrierefreiheitserklärungen für Websites und mobile Anwendungen innerhalb der EU.

Diese Grundlagen bilden die rechtliche Basis für die barrierefreie Gestaltung und kontinuierliche Optimierung unserer digitalen Angebote.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites der Bionorica SE sind konform mit den Anforderungen der BITV 2.0 sowie den WCAG 2.2 (Level AA). Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um sämtliche Inhalte fortlaufend barrierefrei bereitzustellen.

Erstellungsdatum und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 27. Juni 2025 aktualisiert.

Inhaltlich zugängliche Bereiche

Wir stellen sicher, dass folgende Aspekte barrierefrei gestaltet werden:

  • Strukturierte Überschriften und semantisch korrekte HTML-Tags,
  • Tastatur-Navigation und korrektes Fokusmanagement,
  • ausreichende Farbkontraste,
  • alternative Texte für Bilder,
  • zugängliche und bedienbare Formulare,
  • Kompatibilität mit Screenreadern,
  • barrierefreie PDF-Dokumente gemäß PDF/UA-Standard.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne Inhalte und ältere Dokumente sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei verfügbar. Gründe hierfür können unverhältnismäßiger Aufwand gemäß § 4 Abs. 2 BITV 2.0 in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2019/882 sein. Wir arbeiten an einer schrittweisen Umsetzung zur Beseitigung dieser Barrieren.

Kontakt und Feedback

Sollten Ihnen Barrieren auf unseren Portalen auffallen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Nutzung, kontaktieren Sie uns bitte:

Bionorica SE
Kerschensteinerstraße 11-15
92318 Neumarkt
E-Mail: barrierefreiheit(at)bionorica.de
Telefon: +49 (0) 9181 231-90
Telefax: +49 (0) 9181 231-1258

Wir werden Ihr Anliegen gemäß § 12b Abs. 3 BGG i.V.m. § 16 BITV 2.0 prüfen und Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Falls innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG

bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Laufende Optimierung

Die Bionorica SE verpflichtet sich zur fortlaufenden Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit, um allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu unseren Gesundheitsinformationen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. Unsere Teams achten bereits in der Entwicklung neuer Inhalte und Funktionen auf Barrierefreiheit und passen bestehende Inhalte sukzessive an.

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